WIDERRUFSBELEHRUNG
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6. Rücktritt / Widerruf (Auszug aus den AGBs)
6.1. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzt – FAGG). Gemäß den Bestimmungen des FAGG haben Verbraucher das Recht, vom Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten („Widerruf“). Eine umfassende Belehrung über dieses Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht sowie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular sind durch Anklicken abrufbar. Die Kosten für die Rücksendung der Ware nach einem Widerruf gemäß FAGG hat der Kunde zu tragen.
6.2. Bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, ist ein Rücktritt / Widerruf gemäß den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen (vgl. § 18 Abs 1 Ziff. 3 FAGG). Dies gilt insbesondere bei Ringen mit persönlicher Gravur.
6.3. Im Falle des Rücktritts / Widerrufs hat die Rücksendung der Ware an Zach fine jewelry als Wertbrief zu erfolgen. Zach fine jewelry wird im Falle des Rücktritts / Widerrufs den Kaufpreis erst dann rückerstatten, wenn die Ware unversehrt und vollständig eingelangt ist..
6.4. Gemäß § 15 Abs 4 FAGG hat der Kunde im Falle eines Rücktritts / Widerrufs keinen Ersatz für den Wertverlust der Ware zu leisten, solange dieser Wertverlust Folge der Prüfung der Ware und ihrer Funktionsweise im notwendigen Umfang ist. Dieser notwendige Prüfumfang entspricht jenem Probegebrauch, der auch in einem Geschäftslokal üblich wäre. Eine Verwendung der Ware für längere Dauer und/oder außerhalb der Räumlichkeiten des Kunden am Empfangsort bzw. seiner Empfangsadresse ist unzulässig. Bei einem Verstoß bei der Verwendung der Ware ist Zach Fine Jewelry berechtigt, ein Entgelt von 9% als Entschädigung für missbräuchliche Verwendung der Ware zu verrechnen. Dieses Entgelt soll die entstandenen Kosten bzw. Schäden für z.B. Transaktionsgebühren und Versand decken und enthält weiters einen Aufschlag welcher einer Miete näher kommt.